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Rege
Bürgerbeteiligung an der Flächenausweisung
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Schon
manchmal lästig so eine Leine. Aber an der unteren Prießnitz
geht's für vierbeinige Besucher der Dresdner Heide wohl
auch künftig ohne. |
Sebastian
Schmidt vom Umweltamt als untere Naturschutzbehörde informierte
den Ortsbeirat Neustadt am 12. Februar über den Stand der Dinge
in einem Verfahren, in dem die Emotionen bisher manchmal ein wenig
sehr hoch schlugen. Es betrifft nämlich die Ausweisung von
Hundefreilaufzonen im Zusammenhang mit der Neuabgrenzung und -festsetzung
des Landschaftsschutzgebietes "Dresdner Heide" zum Ende
des letzten Jahres. Im Frühjahr dieses Jahres soll die Rechtsverordnung
veröffentlicht und damit dann rechtskräftig werden.
Kurz
vor Weihnachten letzten Jahres hatte die Stadt daher bereits eine
entsprechende Karte des künftigen Schutzgebietes mit 10 Flächenvorschlägen
von insgesamt 200 Hektar für die Abgrenzung von Hundefreilaufbereichen
in der Dresdner Heide veröffentlicht. Die Bürger wurden
damit bis Mitte Januar zur Einreichung weiterer Vorschläge
zur Ausweisung bedarfsgerechter Hundefreilaufbereiche aufgefordert.
Von den daraufhin eingereichten 215 Zuschriften waren jedoch 47
nicht verwertbar, da sie sich beispielsweise generell gegen einen
Leinenzwang für Hunde in der Dresdner Heide aussprachen. Aufgrund
des entsprechenden Stadtratsbeschlusses stehe der Leinenzwang als
solches in der laufenden Bürgerbeteiligung jedoch nicht zur
Diskussion erläuterte Sebastian Schmidt. Die übrigen 168
Bürgereinwendungen enthielten dagegen aus seiner Sicht jedoch
eine Vielzahl interessanter Gebietsvorschläge für Hundefreilaufzonen.
Faktisch ergibt sich daraus nun eine nahezu geschlossene Randzone
als Hundefreilaufbereich rund um den Kern des Landschaftsschutzgebietes
Dresdner Heide. Das Umweltamt prüft zurzeit die entsprechende
Eignung der vorgeschlagenen Flächen. Besonders erfreulich für
alle Neustädter Hundebesitzer: Entlang der unteren Prießnitz
wird es Ihnen aller Voraussicht nach auch künftig erlaubt bleiben
ihre Vierbeiner ohne Leine auszuführen. Auch ein die Heide
komplett querender Waldweg ist in den derzeitigen Gebietsvorschlägen
für Ausnahmen vom generellen Leinenzwang für Hunde im
Landschaftsschutzgebiet enthalten.
Sebastian
Schmidt gab sich daher zuversichtlich zusammen mit der anstehenden
Umsetzung der neuen Rechtsverordnung zum Landschaftsschutzgebiet
Dresdner Heide auch zur Ausweisung bedarfsgerechter Hundefreilaufbereiche
zu kommen. Diese sollen dann durch eine entsprechende Kennzeichnung
an Waldbäumen eindeutig abgegrenzt werden, wobei nachträgliche
Änderungen im Bedarfsfall möglich bleiben sollen. Die
Kontrolle des Leinenzwangs für Hunde im übrigen Landschaftsschutzgebiet
obliegt künftig den vier Revierförstern des stadtnahen
Waldgebietes. Sebastian Schmidt wies zur Beruhigung aller Hundebesitzer
in diesem Zusammenhang allerdings darauf hin, dass die Stadt nicht
beabsichtige etwaige Verstöße per Bußgeldkeule
zu ahnden.
Text+Foto: Theodor van Bernum
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