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Einigkeit
zum kleinen Preis
Stress mit
dem Nachbarn, zu laute Musik von nebenan oder faule Äpfel auf dem
Rasen, und die vom Baum des Nebengärtners? Nicht gleich zum nächsten
Anwalt rennen! Abhilfe in solchen Streitigkeiten kann auch ein Friedensrichter
schaffen. Wie das geht? Ganz einfach? Zunächst schriftlich oder
mündlich bei einer Schiedsstelle im entsprechenden Ortsamtsbereich
einen Antrag auf ein Schiedsverfahren stellen. Im gesamten Dresdner
Stadtgebiet gibt es 16 Schiedsstellen, wobei in einigen Ortsamtsbereichen
mehrere eingerichtet sind. Die angerufene Schiedsstelle stellt eine
Antragsschrift aus und übermittelt sie dem Antragsgegner. Gleichzeitig
bestimmt sie Ort und Zeit einer Schlichtungsverhandlung und lädt
beide Parteien dazu ein. Erscheinen ist Pflicht, sonst droht ein
Bußgeld! Dann geht es zur Sache. In einer solchen Verhandlung versucht
der Friedensrichter nach Anhörung der Kontrahenten, gemäß dem Motto
"Schlichten statt Richten", eine für beide Seiten annehmbare Einigung
herbei zu führen. Es wird kein Urteil gesprochen, vielmehr geht
es darum, eine Kompromisslösung zu finden, die für beide Parteien
tragbar ist.
Handlungsgrundlage
des Friedensrichters ist das Gesetz über die Schiedsstellen in den
Gemeinden des Freistaates Sachsen. In 59 Paragraphen ist sowohl
geregelt, in welcher Weise die Person des Friedensrichters berufen
wird, als auch die administrative Vorgehensweise im Falle einer
Verhandlung. Die Gestaltung und das Ergebnis einer Verhandlung ist
aber letztlich abhängig vom Verhalten der Widersacher und dem Verhandlungsgeschick
des Friedensrichters. Ein gefundener Kompromiss wird schriftlich
fixiert und ist grundsätzlich gültig. Sollte der Friedensschluss
bzw. die getroffene Vereinbarung von einer Partei im nachhinein
gebrochen werden, wird das gesamte Prozedere für ungültig erklärt
und bei Bedarf vor Gericht neu ausgetragen. Sollte die vorgeladene
Partei den Schlichtungsversuch ohne weiteres ablehnen, dann wird
dies von der Schiedsstelle bescheinigt und der Fall kann sofort
im zuständigen Gericht verhandelt werden.
Letztlich ist ein Schiedsgerichtsverfahren bei weitem preiswerter
als ein Prozess vor Gericht. Für ein Schlichtungsverfahren wird
eine Gebühr von mindestens 20 DM und höchstens 100 DM erhoben. Kommt
ein Vergleich zustande, beträgt die Gebühr nur 40 DM. Sozusagen
Einigkeit zum kleinen Preis.
Im Ortsamt Neustadt hat sich den Dingen des Friedens einer verschrieben,
dessen Leben eng mit den Menschen und deren Eintracht verbunden
ist:
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Herr
Dr. Christoph Wetzel, 1929 in Stenn bei Zwickau geboren, Theologiestudium
in West-Berlin und Münster, von 1983 bis 1994 Dozent an der
Hochschule für Kirchenmusik Dresden und ehemals Superintendent
an der Neustädter Martin-Luther-Kirche, bewarb sich 1996 um
das Amt einer Schiedsperson. |
Als Pfarrer
im Ruhestand fühlt er sich berufen, Frieden zu stiften und den Menschen
in Streitigkeiten zu helfen. Für den heute in Dresden-Blasewitz
wohnenden Christoph Wetzel ist die Tätigkeit in der Neustädter Schiedsstelle
sozusagen ein Heimspiel, lange Zeit war er selbst beruflich und
privat in der Neustadt zu Hause. Die Menschen dort sind ihm vertraut,
er weiß mit ihnen umzugehen. Leider endet seine ehrenamtliche Tätigkeit
mit Ablauf der Amtsperiode in diesem Sommer. Mit dem Überschreiten
des siebzigsten Lebensjahres ist eine neue Kandidatur für ihn nicht
mehr möglich. Es muss nun ein neuer Friedensrichter für die nächsten
5 Jahre gefunden werden.
Ein Friedensrichter sollte einige juristische Grundkenntnisse besitzen,
darf jedoch laut Gesetz (SächsSchiedsStG vom Mai 1999) beruflich
nicht in diesem Bereich so z.B. als Notar oder Rechtsanwalt tätig
sein.
Von der Institution Schiedsstelle wird bedauerlicherweise viel zu
wenig Gebrauch gemacht. Im letzten Jahr wurden insgesamt nur 11
Fälle vor dem Friedensrichter der Neustadt mit einer Erfolgsquote
von etwa 50 % verhandelt. Ein Schiedsverfahren bietet im persönlichen
Gespräch die Chance eines achtvollen Miteinanders ohne Anwaltshonorare
und richterliche Verurteilungen, vor allem wenn es nur um einen
"Knallerbsenstrauch" geht. So wäre es wünschenswert, wenn die Menschen
in einfachen Dingen doch versuchen würden, mit Hilfe einer Schiedsstelle
Annäherung und Einigung herbei zu führen.
Text &
Bild: Michael Matthes
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