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Bald
Halbzeit im Hecht
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Der
Bischofsplatz gehört nun ebenfalls zum "Sanierungsgebiet
Hechtviertel". |
Seit
gut zehn Jahren ist das Hechtviertel Sanierungsgebiet. In dieser
Zeit hat sich für die rund dreitausend Bewohner im Gebiet einiges
getan. Jüngstes Beispiel ist der soeben fertiggestellte Kinderspielplatz
an der Schanzenstraße.
Grundlage
für die Sanierungstätigkeit bildet das Erneuerungskonzept,
welches den Handlungsrahmen u.a. für die Bereiche Nutzung,
Grün- bzw. Freiflächen und Verkehr festlegt. Um den aktuellen
Erfordernissen gerecht zu werden, bedarf es in regelmäßigen
Abständen einer Aktualisierung dieses Konzeptes. Bei der Ortsbeiratssitzung
am 19. März wurde durch Herrn Bräuniger vom Stadtplanungsamt
der neue Entwurf vorgestellt.
Auffälligste
Änderung im Erneuerungskonzept ist die Erweiterung des Sanierungsgebietes
um den Bereich Bischofsplatz im Süden. Diese Maßnahme
wurde mit dem beabsichtigten neuen S-Bahn-Haltepunkt begründet,
der umfassende städtebauliche Eingriffe (u.a. die Verlegung
der Straßenbahn-Haltestelle) erforderlich macht.
Auch
im Bereich Handel und Gewerbe gibt es Ergänzungen. Entsprechend
ihrer guten Geschäftslage soll in den Häusern am Bischofsplatz
die gewerbliche Nutzung bis in das zweite Obergeschoss möglich
sein. Im Gegenzug wurde die Hechtstraße zwischen der Fichten-
und der Buchenstraße zur Wohnlage erklärt. Notwendige
Betriebsverlegungen sollen nach wie vor nur innerhalb des Gebietes
erfolgen.

Das
"Wahrzeichen" des Hechtviertels: die Ruine der St.-Pauli-Kirche |
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Die
Innenhöfe bleiben im wesentlichen der privaten Nutzung vorbehalten.
Bei der Flächenversiegelung wird eine Verringerung auf 60 Prozent
(im dichter bebauten Gebiet südlich der Seitenstraße)
bzw. 40 Prozent angestrebt. Die durch die Bahntrasse beeinträchtigte
Wohnqualität an der Rudolf-Leonhard-Straße soll durch
die Schaffung großzügiger privater Außenräume
im rückwärtigen Bereich aufgewertet werden. Auf die vorgesehenen
Parkeinrichtungen entlang der Bahn (nördlich des Bischofsplatzes)
wurde deshalb verzichtet. Weil aber von einem zusätzlichen
Bedarf von 300 PKW-Stellplätzen ausgegangen wird, sind drei
mögliche Standorte für Quartiersgaragen festgelegt worden:
am nördlichen Rand des Bahndamms nach Leipzig/Berlin, nördlich
der Tannenstraße sowie der südliche Abschnitt der Kiefernstraße.
Stellplätze in den Innenhöfen sollen grundsätzlich
nicht mehr genehmigt werden.
In
der Konzeption für das Straßennetz ist entgegen der bisherigen
Planungen der perspektivisch vorgesehene Ausbau der Johann-Meyer-Straße
und die Verlängerung zur Hechtstraße nicht mehr enthalten.
Das
modifizierte Erneuerungskonzept, in das auch der vor zwei Jahren
ebenfalls für das Hechtviertel aufgestellte Lärmminderungsplan
aufgenommen wurde, hat für die nächsten fünf bis
sieben Jahre Gültigkeit. Da der "Hecht" noch bis
ins Jahr 2016 Sanierungsgebiet bleibt, werden weitere Aktualisierungen
erforderlich sein.
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